Tröpfchenartige Wassernebelfeuerlöschsysteme offen geschlossen
Einleitung
Das Hochdruck-Wassernebel-Feuerlöschsystem eignet sich für die Löschung von Bränden der Klassen A, B, C und elektrischen Brände.die Verwendung ist grundsätzlich nicht durch den Standort begrenzt und kann auf dem Land verwendet werdenEs ist besonders wirksam für den lokalen Schutz von Hochrisiko-Ereignissen und für den Schutz eingeschränkter Räume, wie z.B.: petrochemische Industrie, militärische Ausrüstung, Kohleindustrie, Medizin,Lebensmittelindustrie, alte Gebäude, Archive, gewerbliche und zivile Gebäude, U-Bahnen, Tunnel, große Transportfahrzeuge, Oberflächenschiffe, Luft- und Raumfahrt, Elektrizität, ElektronikindustrieFeuerwehr und Forstpolizei, usw.
Es kann auch zur Kühlung und zum Umweltschutz, zur Temperaturkontrolle und zur Staubbekämpfung verwendet werden.
Haupttechnische Parameter des Systems
Feuerlöscher für offenen Wassernebel:
Seriennummer | Standard für die Implementierung des Systems | Spezifikation des Modells | Arbeitsdruck MPa | Nennstrom L/min | Betriebstemperaturbereich °C | Ausgestattete Leistung kW | Betriebsspannung V | Betriebsdruckbereich Mpa | Stabiler Druckbereich Mpa |
1 | Die in Anhang I aufgeführten Daten werden in Anhang I aufgeführt. | Die Kommission hat die Kommission aufgefordert, die folgenden Maßnahmen zu treffen: | 14 | 112 | +4 ¢ 50 | 32 | 380 | 10 ¢ 14 | 0.8 ¢1.2 |
2 | Die in Anhang I der Verordnung (EG) Nr. 396/2005 aufgeführten Daten sind in Anhang I der Verordnung (EG) Nr. 396/2005 zu entnehmen. | 224 | 62 | ||||||
3 | Die in Absatz 1 genannten Maßnahmen gelten nicht für die in Anhang I der Verordnung (EG) Nr. 396/2005 genannten Maßnahmen. | 336 | 92 | ||||||
4 | XSWBG 448/14 -RA | 448 | 122 | ||||||
5 | Die in Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 aufgeführten Daten werden in Anhang II der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 übermittelt. | 560 | 152 | ||||||
6 | XSWBG 672/14 -RA | 672 | 182 | ||||||
7 | XSWBG 784/14 -RA | 784 | 212 |
Geschlossene Wassernebelfeuerlöscher:
Seriennummer | Standard für die Implementierung des Systems | Spezifikation des Modells | Arbeitsdruck MPa | Nennstrom L/min | Betriebstemperaturbereich °C | Ausgestattete Leistung kW | Betriebsspannung V | Betriebsdruckbereich Mpa | Stabiler Druckbereich Mpa |
1 | Die in Anhang I aufgeführten Daten werden in Anhang I aufgeführt. | Die in Absatz 1 genannte Regelung gilt nicht für die Berechnung der Verzögerungsmenge. | 14 | 112 | +4 ¢ 50 | 32 | 380 | 10 ¢ 14 | 0.8 ¢1.2 |
2 | Die in Absatz 1 genannte Regelung gilt nicht für die Verwendung von Zellstoff. | 224 | 62 | ||||||
3 | Die in Absatz 1 genannte Regelung gilt für die in Absatz 1 genannte Regelung. | 336 | 92 | ||||||
4 | XSWBGB 448/14 -RA | 448 | 122 | ||||||
5 | Die in Absatz 1 genannten Vorschriften gelten für die in Absatz 1 genannten Fahrzeuge. | 560 | 152 | ||||||
6 | Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten nicht für die Produktion von Kraftfahrzeugen. | 672 | 182 | ||||||
7 | Die in Absatz 1 genannte Regelung gilt nicht für die Verwendung von Zellstoff. | 784 | 212 |
Anwendungsbereiche: